Verfasst von: PMS | Januar 20, 2009

EUR 550 Mio. für Unis

Im Ö1-Mittagsjournal ist BM Hahn auf die Forderungen von Rektor Badelt eingegangen. So soll den Universitäten das Budgetloch iHv EUR 150 Mio. infolge der Abschaffung der Studienbeiträge erstattet und jährlich weitere ~ EUR 400 Mio. zugeschossen werden.

Brisant an Hahns Zusage ist allerdings der Umstand, dass das Budget für das Wissenschaftsministerium noch nicht ausverhandelt wurde, d.h. andere Wissenschaftsbudgets abseits der Universitäten dürften in Zeiten allgemeiner Einsparungen bei Einhaltung der Zusage des Wissenschaftsministers jetzt wohl Kürzungen drohen.

Die rückschrittliche Forschungsfinanzierung hat heute uniko-Präsident Badelt veranlasst, nachstehenden Brief an die WU-Studierenden zu verfassen. Der Inhalt verdeutlicht das aktuelle Dilemma, das von einer eklatanten Uneinsichtigkeit seitens der politischen Entscheidungsträger gekennzeichnet ist.

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Keine zwei Monate nach Amtsantritt der neuen Regierung scheinen sich die Befürchtungen der Österreichischen Universitätenkonferenz drastisch zu bestätigen. Deshalb möchten wir uns heute an Sie wenden: Es besteht die Gefahr, dass die „Koalition neu“ die aktuelle Finanzkrise als Vorwand nimmt, um sich vor einer hinreichenden Budgetierung der Universitäten zu drücken, obwohl gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Investitionen in Bildung und Forschung entscheidende Impulse ausgehen.

Sämtliche Versprechungen und Ankündigungen vor der Nationalratswahl betreffend einen Ausbau der Universitäten und die Beseitigung der massiven Unterfinanzierung der Hochschulen werden damit als leere Worthülsen entlarvt. Zwar findet sich im Koalitionspakt noch ein grundsätzliches Bekenntnis zum Budgetpfad, 2 Prozent des BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden, ein Zeithorizont wird allerdings im Unterschied zu den Zusagen vor der Wahl nicht mehr genannt.

Die Universitäten brauchen zur Erfüllung ihrer wesentlichen Zukunftsaufgaben gerade jetzt ein adäquates Budgetwachstum, das über eine bloße Teuerungsabgeltung hinausgeht.

Die Universitätenkonferenz (uniko) erachtet es als ihre Pflicht, alle nahezu 300.000 Universitätsangehörigen, insbesondere die Studierenden, darauf hinzuweisen, dass real schrumpfende Budgets unweigerlich zu einer Verminderung des Leistungsangebots der Universitäten bzw. zum Abbau von Personal führen müssten. Wir brauchen aber das Gegenteil: Einen Ausbau der Universitäten sowohl hinsichtlich ihrer Lehrkapazitäten als auch hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zur Forschung und zur Entwicklung der Künste.

Die uniko hat in den letzten Wochen und Monaten in den Medien mehrfach auf diese drohende Entwicklung hingewiesen und wird die Öffentlichkeit über diese, einer gedeihlichen Entwicklung der Universitäten zuwider laufende Haltung der Bundesregierung vorbehaltlos informieren. Wir fürchten aber, dass diese Information allein nicht ausreicht. Wir bitten Sie daher um Ihre aktive Unterstützung: Sprechen Sie auch selbst mit Politikern/innen, Entscheidungsträgern/innen und Journalisten/innen und zeigen Sie, dass die Finanzierung von Forschung und Lehre ein Anliegen aller Universitätsangehörigen ist, das überdies im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, liegt.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Das Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien:
Christoph Badelt
Eva Eberhartinger
Michael Holoubek
Karl Sandner
Barbara Sporn

Das Präsidium der Universitätenkonferenz:
Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Dr. Gerald Bast
Dr. Ingela Bruner
Univ.Prof. Dr. Alfred Gutschelhofer
Univ.Prof. Dr. Heinrich Mayr
Univ.Prof. Dr. Heinrich Schmidinger
Univ.Prof. Dr. Wolfgang Schütz
Univ.Prof. Dr. Hans Sünkel
Univ.Prof. Dr. Georg Winckler“

Verfasst von: PMS | Januar 15, 2009

Der Konflikt ums Forschungsbudget spitzt sich zu

Heftige Worte waren in den vergangenen Tagen zu hören: „Aushungerung der Forschung“, „Optimismus wäre Realitätsverweigerung“, „Entzug der Geschäftsgrundlage“, „… bei der Zukunft solle man nicht zu sparen beginnen …“ (vgl. DerStandard, 15.01.2009, S. 8).

Ergänzend gibt der ehemalige Wissenschaftsminister, Erhard Busek (ÖVP), den Universitäten ausdrücklich eine Streikempfehlung mit auf den Weg. Er spart auch nicht mit Kritik an den kurzfristigen Plänen der Regierung, am fadenscheinigen Wortlaut des Regierungsprogramms zum Forschungskapitel, an der schwachen Lobby (sofern überhaupt existent) und an den innerparteilichen Strukturen der ÖVP auf dem Forschungs- und Wissenschaftssektor.

Dem ist (bis dato bzw. bis zu den Budgetverhandlungen) nichts (positives/entlastendes) hinzuzufügen.

Verfasst von: PMS | Januar 14, 2009

Wissenschaftsfonds und Universitäten in Not?

Die zuletzt gemeldeten finanziellen Engpässe des Wissenschaftsfonds (FWF) wurden nunmehr von BM Hahn bestätigt.

Das Kernproblem soll demnach in der Art und Weise, wie vergangene Projekte finanziert wurden, liegen. Dass Optimierungsbedarf besteht, ist dem Aufsichtsrat des FWF, der kommende Woche zusammentritt, bewusst. Dabei soll auch die von der Regierung geplante Änderung in der Eigentümerstruktur des FWF – hin zu einer alleinigen Zuständigkeit des BMWF – besprochen werden. Ferner wird die bisherige Praxis der Vergabe von Fördermitteln einer Evaluierung unterzogen. Möglicherweise lässt sich die Wirtschaftlichkeit des Fonds dadurch verbessern.

Die nicht unumstrittene grundsätzliche Aufhebung der Studiengebühren (wirksam ab Sommersemester 2009; großer finanzieller Aufwand zur Verwaltung der unüberschaubaren Ausnahmeregelungen) sprengt ein Loch von rund EUR 150 Mio. jährlich ins Universitätsbudget, das letztendlich von allen Steuerzahlern aliquot getragen werden sollte.  Diese neue von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene „Verteilungsgerechtigkeit der Lasten“ (Stichwort „Studium für jedermann unabhängig vom Einkommen bzw finanzieller Unterstützung von dritter Seite“) zieht das absurde Ergebnis nach sich, dass Bezieher unterer, noch steuerpflichtiger Einkommen das Studium auch jener Studierenden mitfinanzieren, welche dieser Art der Finanzierung gar nicht bedürfen. Dieser Aspekt soll hier aber nicht weiter vertieft werden. Pro & Contra kann in den Kommentaren zu Florian Freistetters diesbezüglichem Beitrag nachgelesen werden.

Nicht die Basisfinanzierung, wohl aber die jährliche Gehaltserhöhung für im Rahmen der FWF-Projekte angestellte Forscher wurde nun sistiert, die geplante Sitzung abberaumt. Logischerweise ist ein starkes mediales Echo die Folge davon. Mit negativem Beispiel geht einmal mehr der Wissenschaftssprecher der FPÖ, Martin Graf, voran, der die „Aushungerung der Forschung“ durch die Regierung intensiv kritisiert. Dabei hat der doch durch sein zweimaliges militantes Auftreten zum Tagesordnungspunkt des Universitätsrechts in der Nationalratssitzung vom 24.09.2008 sowie mit geschlossener Stimme seiner Partei für die Abschaffung der Studiengebühren votiert, und die aktuelle Lage somit mitzuverantworten; eine Verantwortung, der man sich aufgrund gescheiterter Regierungsbeteiligung nicht entziehen kann.

Eine kritische Einschätzung, wie sich der von der Politik „vorgegebene“ Rahmen tatsächlich auf die Forschung (Forscher, Doktoranden) niederschlägt, inkl. einer Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Situation des FWF kann hier nachgelesen werden.

Verfasst von: PMS | Januar 5, 2009

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Teil 2)

Neben den bereits in Teil 1 dargelegten Änderungen zum TabakG erfuhren die Sanktionsmöglichkeiten eine Verschärfung. Explizit gesetzlich fixiert ist die Verantwortung der Gastronomen für die Einhaltung des Rauchverbotes (§ 13a Abs 1 – 4 TabakG), der Jugend- und Mutterschutzbestimmungen (§ 13a Abs 5 TabakG; durch diese Bestimmung wird § 4 Abs 6 MSchG hinsichtlich der Beschäftigung von Schwangeren in Raucherräumen/-lokalen obsolet) und der Kennzeichnungspflicht von Raucher- und Nichtraucherlokalen bzw -bereichen (§ 13b TabakG). Die Strafdrohung beläuft sich bei Zuwiderhandeln auf EUR 2.000 – 10.000 für Lokalbesitzer sowie auf EUR 100 – 1.000 für Gäste. Zudem soll die Durchlüftung der Raucherareale nicht länger nur stichprobenartig kontrolliert werden.

Aus sozialrechtlicher Sicht werden Servicekräfte in der Gastronomie insofern rechtlich besser gestellt als von nun an ein Abfertigungsanspruch bei Kündigung infolge Passivrauchens besteht und für Untersuchungen in Bezug auf Passivrauchen während der Arbeitszeit frei gegeben werden muss. Ferner werden Erkrankungen bedingt durch Passivrauchen am Arbeitsplatz hinkünftig als Berufskrankheiten gem § 177 ASVG qualifiziert. Der am Passivrauchen Erkrankte bezieht somit Leistungen aus dem Topf der Unfallversicherung.

Die verschärfte Sanktionierung von Verstößen und die bessere sozialrechtliche Absicherung sind gewiss ein Schritt in die richtige Richtung. Würde das TabakG aber nicht großzügige Übergangsfristen und Kompromisse beinhalten, könnte man es durchaus als für österreichische Verhältnisse atypisch bezeichnen. So trägt es aber die unverwechselbare (und im Gesundheitsschutz unpassende) Handschrift der Sozialpartner. In Österreich muss noch viel passiv geraucht werden bis sich mit den politischen Entscheidungsträgern mit dem nötigen Ernst über effektiven Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz diskutieren lässt.

Nichtraucher blicken daher weiterhin sehnsüchtig nach Brüssel in der Erwartung eines den Nichtraucherschutz regelnden supranationalen Rechtsakts. Art 152 EGV, der die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus einfordert, verleiht der EU die entsprechende Rechtsetzungskompetenz. Ein Blick auf Europas Raucherlandschaft verrät, dass diese VO/RL nur in Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, der Slowakei und den Niederlanden umgesetzt werden müsste (im Fall einer RL; die VO richtet sich unmittelbar an die Unionsbürger und ist daher direkt verbindlich). Sämtliche anderen Mitgliedstaaten sind am Arbeitsplatz bereits rauchfrei.

Verfasst von: PMS | Januar 1, 2009

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Teil 1)

Wir schreiben den 1.1.2009. Ein neues Jahr fängt an und es jährt sich der „optimale“ Zeitpunkt für Neujahrsvorsätze. Der wohl gebräuchlichste unter ihnen ist der Vorsatz dem Tabakgenuss abzuschwören – primär der eigenen Gesundheit zuliebe, aber auch der Gesundheit der Mitmenschen, wie bspw Arbeitskollegen, Freunde oder Familienangehörige.

Auch die Politik übt sich gerne in Neujahrsvorsätzen, die sich diesmal dem Stiefkind „Nichtraucherschutz“ widmen. Das novellierte Tabakgesetz soll dem Rauchen in der Gastronomie nun einen Riegel vorschieben. Bei eingehender Betrachtung der heute in Kraft getretenen Novelle zum TabakG stolpert man unweigerlich über zahlreiche Ausnahmeregelungen, die das gesamte Nichtraucher-Paket mehr als Stückwerk erscheinen lassen denn als ernst zu nehmenden Nichtraucherschutz.

So sieht es für Gastronomen, die einen Lokalumbau zur Errichtung getrennter Räume angemeldet haben, eine großzügige Übergangsfrist bis 1.7.2010 vor.

Lokalbetreiber mit einer Fläche unter 50m² besitzen die Entscheidungsfreiheit, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Diese „Entscheidungsfreiheit“ wird ob drohender Umsatzeinbußen erstere Alternative präferieren, mit der Folge, dass Servicekräften in diesen Gastronomiebetrieben ein Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Form eines Rauchverbotes vorenthalten wird. Aber auch Lokalen mit nur einem Raum und einer Fläche zwischen 50m² und 80m² kann eine Raucherlaubnis erteilt werden, wenn eine räumliche Trennung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist (§ 13a TabakG).

Besteht das Lokal aus mehreren Räumen, können abgeschlossene Bereiche für Raucher freigegeben werden, wenn mehr als die Hälfte der gesamten Lokalfläche sowie der Haupt(=größte)raum den Nichtrauchern vorbehalten bleibt.

Abgeschlossene Raucher- und Nichtraucherbereiche sowie -lokale müssen als solche (mittels grüner/roter Plakette) klar gekennzeichnet werden (§ 13b TabakG).

Wie das novellierte TabakG vollzogen wird und welchen geänderten Rechtsrahmen es in anderen Materiengesetzen nach sich zieht, erfahren sie binnen der nächsten Tage in: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Teil 2)

Verfasst von: PMS | Dezember 30, 2008

Genetisch unbelastetes Kind dank PID

Der Präimplantationsdiagnose (PID), die in Österreich nach wie vor nicht zulässig ist und den politischen Ambitionen nach zu urteilen auch noch lange unzulässig bleiben wird, ist es zu verdanken, dass genetisch vorbelastete Eltern (Vater) ein Brustkrebsgen nicht an ihren Nachwuchs weitergegeben haben. Zugetragen hat sich die Befruchtung im Reagenzglas in England (überrascht?!).

Im Vorfeld wurden über 10 Embryonen in vitro hergestellt und diejenigen ausgesiebt, die das gegenständliche Gen in sich trugen. Der medizinischen Wissenschaft gemäß wurden der Patientin mehrere gesunde Embryonen in den Uterus transferiert, um die Chance einer Schwangerschaft zu erhöhen. Im Endeffekt hat sich ein Embryo in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet. Diesem bleibt eine 50-85%ige Brustkrebserkrankung aufgrund des konkreten Gens somit erspart.

Österreich und Deutschland (nur um einige Länder zu nennen) haben hier offenbar einen anderen Zugang. Derartige Techniken sollen im Widerspruch zur Menschenwürde stehen. Aus dem Menschenwürdeargument, das in der österreichischen Verfassung nicht mal Erwähnung findet (anders in D: Art 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ –> auch da frage ich mich: Ist der Embryo schon ein Mensch?), lässt sich mit Kopetzki (Kopetzki, Rechtliche Aspekte des Embryonenschutzes in: Körtner/Kopetzki, Embryonenschutz – Hemmschuh für die Biomedizin? [2003] 60 ff [63 f]) nichts gewinnen. Auch die Angst vor sog. „Designer-Babys“ ist unbegründet, da selbst die liberale englische Praxis eine PID nur zur Bekämpfung schwerwiegender Krankheiten erlaubt (SN v. 22.12.2008, S. 23).

Einer der Stimmführer der PID-Gegner ist der mittlerweile nicht mehr im Nationalrat vertretene ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg, der in einer Zulassung der PID die Negierung behinderten Lebens sieht. Seiner Vorstellung zufolge haben Menschen mit Kinderwunsch lediglich zwei Alternativen:

  1. Lebe enthaltsam und erfülle Dir Deinen Kinderwunsch nicht!
  2. Gehe das Risiko einer Brustkrebserkrankung ein, zeuge ein Kind auf herkömmliche Art und Weise und lebe in der Folge mit Deinem Kind und der nagenden Ungewissheit einer bevorstehenden Krebserkrankung, die wie ein Damoklesschwert über dem Kind schwebt.

Ob sich Behindertensprecher Huainigg bewusst ist, dass er dadurch Frauen – wenn auch nur mittelbar – eine physisch und psychisch schwer belastende „Schwangerschaft auf Probe“ empfiehlt? Wohl kaum, da er auch kein Befürworter von Schwangerschaftsabbrüchen infolge embryopathischer Indikation zu sein scheint.

Verfasst von: PMS | Dezember 22, 2008

Quo vadis, Forschungsstandort Österreich?

Dieser und daran anknüpfender Fragen hat sich Wissenschaftsminister Hahn (ÖVP) am Wochenende in mehreren Zeitungsinterviews gestellt.

In einer Gesamtbetrachtung seiner Antworten wäre es um den österreichischen Forschungsstandort bestens bestellt; so wurde die neue universitäre Quotenregelung in Brüssel kommuniziert und großteils auch goutiert, die Kürzung des Uni-Budgets infolge der Abstimmungen in der Plenarnacht vom 24. September 2008 soll von staatlicher Seite zumindest ausgeglichen werden, ein solider Finanzplan von BM Hahn innerhalb der nächsten Wochen vorgelegt werden. Selbst auf die Frage nach den verbliebenen EUR 2 Mrd. im Forschungsbudget ist er um eine Antwort nicht verlegen (WZ, S. 10): „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass nach den Budgetverhandlungen der bisherige Forschungspfad 2009 bis 2013 für alle Ressorts beibehalten werden wird, vor allem in den nächsten zwei Jahren.“ Selbst mit dem Gouverneur der Österreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny, der Forschungssubventionen ab 2009 sistiert hat, befindet sich der Wissenschaftsminister im Gespräch. Für das Wissenschaftsressort sollen bis zum Jahr 2010 EUR 800 Mio. mit Finanzminister Pröll abgesprochen sein. Ferner wurde die Erarbeitung eines nationalen Krebsforschungsplans in Auftrag gegeben. In reiner Theorie klingt das alles sehr gut. Unverständlich muten die störenden Zwischenrufe aus der Wissenschaft an, allen voran jene von UNIKO-Chef Badelt, wenn all diese Vorhaben zur Umsetzung gereichen würden.

Hellhörig wurde ich allerdings bei der Beantwortung der letzten Frage, jener nach geeigneten legistischen Maßnahmen im Bereich der biomedizinischen Forschung. Wissenschaftsminister Hahn im Wortlaut: „Wir müssen zu einer Harmonisierung der Gesetze kommen. Im Sektor der biomedizinischen Fragen gibt es systematische Brüche. Verschiedene Gesetze regeln unterschiedliche Bereiche auf unterschiedliche Art, abhängig davon, wann sie formuliert wurden. Das erklärt auch vorhandene Gesetzeslücken, und diese müssen wir schließen. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass wir in Österreich auch zu solchen Themen wissenschaftliches Knowhow haben, zu denen es unterschiedliche gesellschaftspolitische Auffassungen gibt. Wir müssen nämlich unsere Haltung begründen können, anstatt einfach nur „nein“ zu sagen.

Sehr geehrter Herr Minister Hahn, all das ist seit über 10 Jahren bekannt! Dass es Gesetzeslücken auf dem Sektor der biomedizinischen Forschung gibt, weiß man spätestens seit der Geburt des geklonten Schafes Dolly bzw bereits seit der Geburt von Megan & Morag; also verkaufen Sie uns diesen Umstand bitte nicht als neue Erkenntnis. Dem Passus, dass die Haltung begründet werden können muss, anstatt lapidar NEIN zu sagen, entnehme ich, dass sie den Techniken der embryonalen Stammzellenforschung ablehnend gegenüber stehen. Eine Begründung dieser Ansicht Ihrerseits erwarte ich inständig; und zwar nicht erst seit dieser Legislaturperiode. Auf verfassungsrechtlicher Ebene – so viel darf ich Ihnen verraten – werden Sie nicht fündig werden. Aus Ihren Ausführungen kann ich aber deduzieren, dass Ihre Begründung wohl auf „unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Auffassungen“ fußen wird: vor dem Hintergrund dieser dynamischen Disziplin (Biomedizin) und der lethargischen Reaktion des Gesetzgebers in Bezug auf die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an geänderte Umstände ein kaum tragfähiges Fundament. Herr Minister, Ihr Abschlusskommentar im Wochenend-Interview in der WZ hätte bereits im Jahr 1998 keinen Aktualitätsanspruch sein Eigen nennen dürfen.

Somit erscheinen mir Ihre vorigen Antworten in besagtem Interview in einem gänzlich anderen Licht und die Befürchtungen der Wissenschafter durchaus gerechtfertigt.

 

P.S.: Dass allerdings auch die Fragen der WZ-Journalistinnen Katharina Schmidt und Eva Stanzl auf falschen Prämissen basieren, nämlich dass Stammzellenforschung (gemeint dürfte nur die embryonale Stammzellenforschung sein) nicht erlaubt ist, kann hier a.E. nachgelesen werden.

Verfasst von: PMS | Dezember 18, 2008

Nationalbank dreht der Forschung den Geldhahn ab

Ursprünglich belief sich die jährliche Forschungsförderung der Österreichischen Nationalbank (OeNB) auf EUR 125 Mio., heuer betrug sie nur mehr EUR 80 Mio. und im kommenden Jahr wird sie mit limes 0 beziffert. Begründet wird der Subventionsstopp mit fehlenden Erträgen infolge der globalen Wirtschaftskrise.

In erster Linie sind der Wissenschaftsfonds, die Forschungsförderungsgesellschaft und die Akademie der Wissenschaften betroffen. Aus deren Reihen ist der Ruf nach antizyklischen Investitionen für F&E gerade in Krisenzeiten zu vernehmen (DerStandard, 18.12.2008, S. 18), hat doch bereits die Vergangenheit gezeigt, dass Forschungsinvestitionen in Krisenzeiten nicht selten die spätere Weltführerschaft auf diesem Sektor nach sich ziehen können (z.B.: FIN). Und ganz nebenbei hätte man auch noch ein probates Mittel gegen die steigende Arbeitslosenrate.

Unbestritten bleibt aber, dass die Streichung der Fördergelder die Institute über Nacht getroffen hat und somit sämtliche Budgetierungen der kommenden Jahre obsolet werden lässt.

Verfasst von: PMS | Dezember 15, 2008

VwGH: Kein Programmentgelt bei mangelndem ORF-Empfang

In seinem jüngsten rundfunkrechtlichen Erkenntnis hat der VwGH nun festgehalten, dass ein Kunde mangels technischer Möglichkeit zum Empfang der Programme des ORF nicht zur Abführung des Programmentgelts verpflichtet ist. Damit wurde eine erhebliche Rechtsunsicherheit, wie ich sie bereits im August thematisiert habe, eliminiert.

Im konkreten Fall ist der Beschwerdeführer im Besitz einer digitalen Satellitenanlage, mit welcher er seit Ende Jänner 2008 aufgrund einer Umstellung des Verschlüsselungscodes seitens des ORF nicht mehr in der Lage war, dessen Programme zu empfangen. Der – unverschämten – Aufforderung der Öffentlich-Rechtlichen eine neue SMART-Card zu erwerben, um die ORF-Programme wieder empfangen zu können, kam der Rundfunkteilnehmer nicht nach, da sämtliche anderen Sender weiterhin empfangbar waren. Nachdem das eingelegte Rechtsmittel beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern erfolglos blieb, beschritt der Kunde den Weg zum Höchstgericht.

Dieses erkannte, dass die Leistung des Programmentgelts „eine Austauschleistung zwischen dem Empfang der Programme des ORF und dem dafür zu leistenden Entgelt“ darstellt. Gem § 31 Abs 1 ORF-G ist jedermann zum Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des Österreichischen Rundfunks gegen ein fortlaufendes Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt) berechtigt. Nach dem VwGH stellt ein TV-Gerät aber nur dann eine Gebühr auslösende Rundfunkempfangseinrichtung iSd § 1 RGG dar, wenn die technischen Voraussetzungen zum Empfang der ORF-Programme gegeben sind.

Der Rundfunkteilnehmer wurde infolge mangelnden Bestreitens

  • der Rundfunkgebühr für Radios (EUR 0,36)
  • der Rundfunkgebühr für TV (EUR 1,16)
  • des Kunstförderungsbeitrages (EUR 0,48) und
  • der Landesabgabe in Form des Kunstförderungsbeitrages (EUR 3,10)

nur von der Entrichtung des Programmentgelts nach dem ORF-G iHv EUR 15,18 entbunden.

 

Völlig zu Recht spricht Andy in seinem Blog „Vienna Calling“ von einer Revolution in Österreich, vor allem deshalb, weil so mancher Stiftungsrat der Praxis vor dem VwGH-Erkenntnis, wonach man – nachgewiesenermaßen – für Nicht-Konsum öffentlich-rechtlicher Programme zur Kasse gebeten wurde, nachzutrauern scheint (DerStandard-Online-Ausgabe, 20.11.2008).

 

P.S.: Ebenso wie Rundfunkteilnehmer via Digi-Sat, die keine neue SMART-Card angeschafft haben, sind nunmehr auch Kunden mit analogem Satellitenempfang nach dem Erkenntnis des VwGH nicht mehr zur Entrichtung des Programmentgelts verpflichtet.

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