Große Hoffnungen setzen schottische Forscher in ein neues Stammzellentransplantationsverfahren für Schlaganfallpatienten.
Einem Bericht der ORF-Journalistin Bettina Madlener zufolge sollen dabei einem abortierten Fötus extrahierte Stammzellen zur Anwendung gelangen. Fälschlicherweise bezeichnet Madlener diese Stammzellen statt fötal als embryonal. Mancher möge jetzt der Meinung anhaften, dies sei rein juristische Wortklauberei, vielmehr zeichnen sich aber embryonale Stammzellen gegenüber fötalen durch ein – bewusst laienhaft und vereinfacht ausgedrückt – gesteigertes Entwicklungs- und Spezifikationspotenzial (in Organe/Gewebe) aus, andererseits sind in der britischen Rechtsordnung auch jeweils unterschiedliche Rechtsquellen einschlägig. Unterfallen embryonale Stammzellen dem Regime des Human Fertilisation & Embryology Acts 1990 inkl. der zugehörigen und auf unterer Gesetzesebene rangierenden Regulations 2001, so werden fötale Stammzellen dem Anwendungsbereich der – mittlerweile überholten – Polkinghorne Guidelines zugeordnet.
Zurück zum schottischen Ärzteteam und deren neuer Heilmethode: Diese behördlicherseits genehmigten Praktiken sehen über einen Zeitraum von rund zwei Jahren Transplantationen fötaler Stammzellen in das Gehirn vor. Dadurch sollen jene im Zuge eines Schlaganfalles zerstörten Areale wiederhergestellt und infolgedessen die mentalen Fähigkeiten sowie die Mobilität der Betroffenen verbessert werden.
Erwartungsgemäß gibt es zu diesem Vorhaben massive ethische Kritik, die es nicht lohnt an dieser neu aufzukochen, zumal sie lediglich Embryonen- nicht hingegen Patientenethik thematisiert. Nachzulesen ist sie ohnehin in nahezu sämtlichen fachspezifischen/ethisch-relevanten Medien.
Langfristig wird dieses neue Heilverfahren als Begleitung zum derzeitigen Standard der Physiotherapie bzw. vice versa gesehen.
Worin liegen die Risiken einer Stammzellenverpflanzung in das Gehirn? Aus der Behandlung von Parkinson-Patienten mittels neuronaler Fötalstammzellen sind bereits – teilweise ernüchternde – Ergebnisse bekannt: So wurden bei 15% der Patienten schwerwiegende Komplikationen registriert (Kontrollverlust bei Bewegungen, Zähneknirschen, Sprachverlust). Leichte Verbesserungen machten sich indessen nur bei unter 60-Jährigen breit. Diese Umstände werden seitens der Forschung als Rechtfertigung für eine Intensivierung der Beforschung embryonaler Stammzellen ins Treffen geführt (mwN Schneider, Beschleunigung – Merkantilisierung – Entdemokratisierung? in: Oduncu/Schroth/Vossenkuhl, Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen [2002] 211 FN 2).
Eine weitere nicht zu vernachlässigende Unbekannte liegt im Grad der Histoinkompatibilität, welche die Wissenschaft bei adultem Einsatz – aufgrund bereits vorangeschrittener Zellteilung und Spezifizierung – vor ungleich größere Herausforderungen stellt als bei embryonalem.
Studien:
- Freed et altera (2001), Transplantation of embryonic dopamine neurons for severe Parkinson’s disease, New England Journal of Medicine 344 (710 ff)
- Kolata (2001), Cell Implants in Parkinson’s Study Case „Catastrophe“, NY Times, 9.3.2001, A1


