Verfasst von: PMS | September 24, 2008

Obama und McCain beziehen Stellung zur Stammzellenforschung

Auf ScienceDebate2008 haben die US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten, Barack Obama und John McCain, Fragen zur zukünftigen Forschungspolitik beantwortet (vgl auch hier). Neben den Bereichen Innovation, Klimawandel, Wasserressourcen, Gesundheit und Genforschung haben sie auch ihre Standpunkte zur Stammzellenforschung präsentiert. Während McCains Antwort etwas kurzatmig ausgefallen ist, kann man bei Obama mit gutem Willen doch einen liberalen Forschungsansatz erkennen. Statt eines Bekenntnisses zum Zellkerntransfer, konnte er sich aber nur zur Befürwortung des Einsatzes überzähliger Embryonen aus IVF-Kliniken durchringen. Nachstehend einige Auszüge:

„[...] I strongly support expanding research on stem cells [...] restrictions that President Bush [...] have handcuffed our scientists and hindered our ability to compete with other nations [...] I will lift the current administration’s ban on federal funding of research on embryonic stem cell lines created after August 9, 2001 [...] hundreds of thousands of embryos stored in the U.S. in in-vitro-fertilization clinics will not be used for reproductive purposes [...] it is ethical to use this embryos for research [...]„

Die Lesart ist äußerst behutsam und sanft gewählt. Man gewinnt den Eindruck, niemandem zu nahe treten zu wollen, sodass das Statement wohl nicht über jeglichen Zweifel erhaben erscheint. Bei McCain liest es sich hingegen folgendermaßen:

„[...] clear lines should be drawn that reflect a refusal to sacrifice moral values and ethical principles [...] I oppose the intentional creation of human embryos for research purposes and I voted to ban the practice of „fetal farming“, making it a federal crime [...]„

Es erübrigt sich in Anbetracht dieser eindeutigen Ansage, die Wissenschaft um eine Wahlempfehlung zu bitten.

 

Aktuelle Rechtslage unter Präsident George W. Bush

Obwohl Präsident George W. Bush der Stammzellenforschung ablehnend gegenübersteht, konnte er sich in seiner Rede im August 2001 zu einer begrenzten Erlaubnis durchringen. Demnach werden Forschungsvorhaben an bereits bestehenden embryonalen Stammzelllinien mit öffentlichen Geldern gefördert. Die dabei verwendbaren Stammzelllinien wurden explizit bekannt gegeben (Vgl hier [Stand: 26.12.2007]; Schneider, Beschleunigung – Merkantilisierung – Entdemokratisierung? Zur Rolle von Patenten in der embryonalen Stammzellenforschung in: Oduncu/Schroth/Vossenkuhl, Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen [2002] 230).  Für Privatunternehmen bedeutet dies, dass sowohl mit übrig gebliebenen als auch mit rein zu Forschungszwecken erzeugten Embryonen geforscht werden darf, lediglich eine Förderung aus öffentlichen Mitteln bleibt aus, sodass das gesamte Budget von privater Seite zur Verfügung gestellt werden muss (vgl Hillebrand/Lanzerath/Wachlin, Klonen – Stand der Forschung, ethische Diskussion, rechtliche Aspekte [2001] 49 [abgerufen am 28.10.2008]; Merkel, Forschungsobjekt Embryo [2002] 243). Die Erzeugung neuer Embryonen zu Forschungszwecken bedarf einzig der Einwilligung der Keimzellenspender. Eine Entlohnung der Spender, in durchaus beachtlicher Höhe, ist Usus und wird von der Rechtsordnung gebilligt (Wetz, Haben Embryonen Würde? in: Körtner/Kopetzki, Embryonenschutz – Hemmschuh für die Biomedizin? [2003] 31; zur indirekten Kommerzialisierung vgl Schneider in: Oduncu/Schroth/Vossenkuhl, Stammzellenforschung 231 FN 22).

Welcher Kandidat (= welche Stammzellpolitik) zieht am 2.11.2008 ins Weiße Haus ein?

Welcher Kandidat (= welche Stammzellpolitik) zieht am 04.11.2008 ins Weiße Haus ein?

So fortschrittlich diese Haltung auch anmuten mag, so sehr laufen die Spender Gefahr einer finanziellen Ausnutzung zum Opfer zu fallen, da Stammzelllinien in Form von Patenten enormes kommerzielles Potenzial aufweisen, während die betroffenen Spender daran nicht beteiligt werden. Zumeist bleibt eine finanzielle Abfindung zur Gänze aus. Überlegenswert wäre eine verhältnismäßige Gewinnbeteiligung der Zellspender am allenfalls erteilten Patent (Schneider in: Oduncu/Schroth/Vossenkuhl, Stammzellenforschung 231; weiterführend zum Fall Moore hier). In Europa sind derartige Modelle gemäß Art 21 des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (MRB) nicht vorstellbar.

Die Entschließung des US-amerikanischen Präsidenten hat die ethischen Debatten rund um das Thema Stammzellenforschung großteils verstummen lassen, da durch die beschränkte Zulassung der Forschung sowohl die Republikaner als auch die Scientific Community gleichermaßen zufrieden gestellt worden sind (Schneider in: Oduncu/Schroth/Vossenkuhl, Stammzellenforschung 230).

more: Schütze, Embryonale Humanstammzellen (2007) 47 ff.


Antworten

  1. [...] auch im Bereich der (biomedizinischen) Forschungspolitik differente Auffassungen (vgl bereits hier). Für die Branche dürften daraus aber – unabhängig vom Wahlergebnis - keine gravierenden [...]

  2. [...] dieser aktuell-tagespolitischen Themen, gab es auch – wie im Wahlkampf angekündigt – erste Unterredungen zur Beseitigung des restriktiven Rahmens die Stammzellenforschung betreffend. [...]


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