Im Rahmen der KURIER-Stadtgespräche fand gestern Abend unter der Moderation von KURIER-CR Christoph Kotanko eine Podiumsdiskussion anlässlich der seit 1.1.2009 geltenden Tabakgesetz-Novelle statt. Diskutanten waren neben dem Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) der Präsident der Ärztekammer, Walter Dorner, die beiden Gastronomen Gabriele Haslauer und Stefan Gergely sowie der ehemalige Vorstand der Austria Tabak und EX-ÖFB-Präsident Beppo Mauhart.
Ausgangspunkt der Debatte war die Frage nach der Qualität der Novelle, ob das Gesetz nun besser geeignet ist, dem Gesundheitsschutz nachzukommen bzw ob es zu zahnlos oder ob es trotz zahlreicher Lücken überhaupt dem Gesundheitsschutz, insb den Angestellten in der Gastronomie, dient. Im Folgenden möchte ich auf einzelne Punkte aus der Diskussion eingehen, die von der Pro-Raucher-Fraktion – ich unterstelle wider besseres Wissen – verkannt wurden.
Beppo Mauhart sprach in seinem Eröffnungsstatement schöne Worte. Von der Entscheidungsfreiheit der Wirte, ob sie ihr Lokal rauchfrei gestalten, von privaten Interessen der Gastronomen, die keiner Regulierung unterliegen dürfen, sogar vom Grundrecht auf Erwerbsbetätigung war die Rede. In all seinen Argumenten war er stets schlecht beraten, denn ein Grundrecht wirkt nicht absolut, sondern findet seine Grenze dort, wo ein anderes Grundrecht verletzt wird. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Verletzung des Grundrechts auf Gesundheit, welches aus Art 8 EMRK abgeleitet werden kann und in Art 3 der Grundrechte-Charta ausdrücklich verbrieft ist. Umso mehr hat der Gesetzgeber im Rahmen seiner Schutzpflichten für den Erlass positiver Maßnahmen Sorge zu tragen, um dem Nichtraucherschutz in der Gastronomie bzw am Arbeitsplatz nachzukommen. Dass derartige Vorschriften dem Recht auf freie Erwerbsbetätigung nicht entgegenstehen, sieht man an Gabriele Haslauer, die ein rauchfreies Café erfolgreich führt.
Den zweiten Aspekt, den ich herausgreife, geht an die Adresse des Gesundheitsministers Alois Stöger. Auf meine Frage, weshalb das seit 1.1.2009 geltende Tabakgesetz großzügige Übergangsregelungen zulässt, die von manchen Gastronomen durch die Anmeldung baulicher Maßnahmen 1,5 Jahre in Anspruch genommen werden können, und dadurch eine massive Chancenungleichheit innerhalb der gesamten Branche (Raucher werden Raucherlokale den Nichtraucherlokalen vorziehen –> Umsatzeinbußen zu Lasten derer, welche die Übergangsregelungen nicht in Anspruch nehmen können) bewirkt, gab er lapidar zur Antwort: “Eine Chancenungleichheit sehe ich nicht.” Auf eine Begründung wartete das Auditorium vergeblich. Weiter nachgefragt, wieso in Hinblick auf das bevorstehende Verbot aus Brüssel (voraussichtlich 2014) nicht bereits jetzt unmissverständliche Regelungen getroffen wurden, meinte der Gesundheitsminister, dass er nicht wisse, welche Rechtsakte mit welchen Inhalten von der EU vorbereitet werden. Kurz hat sich in meinem Inneren eine gewisse Sorge um die Kompetenz des Ministers breitgemacht. Im nächsten Gedanken wurde mir aber klar, dass dem nicht so sein kann, es sich bei dieser Beantwortung lediglich um eine Standardfloskel gehandelt haben muss, um unangenehmen Fragen auszuweichen. Denn wer sollte es eher wissen als er?
Zuletzt kann ich Kritik bezüglich der Organisation und des Ablaufs der Podiumsdiskussion nicht unerwähnt lassen. Wiewohl der Diskurs durchaus zur Sensibilisierung beigetragen hat, ging er doch an den am meisten Betroffenen, nämlich am Personal, völlig vorbei. Während Lokalgäste im Mittel 2-3 Stunden in einem Restaurant zubringen und sich Nichtraucherlokale aussuchen können, mangelt es Kellnern und Servicekräften an dieser Wahlfreiheit zumeist. Hier versagt der Arbeitnehmerschutz komplett. Und für das Personal ist nun mal das Restaurant der Arbeitsplatz. Konsequenterweise müssten daher die Gegner jedweder Verbote dafür sorgen, mündig Minderjährigen bzw deren gesetzlichen Vertretern bereits auf Berufsmessen mitzuteilen, dass bei der Wahl des Lehrberufes Koch/Kellner damit gerechnet werden muss, 40+ Jahre passiv zu rauchen. Nur so käme man der Aufklärungsverpflichtung nach. Aus diesem Grund habe ich einen Personalvertreter am Podium schmerzlich vermisst.